Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblower-Richtlinien

In diesem Jahr wurde das Hinweisgeberschutzgesetz offiziell verabschiedet. Sollten Sie einen Gesetzesverstoß bei der FMR vermuten, können Sie sich an unsere internen Meldestellen nach §§12 ff. HinSchG für hinweisgebende Personen wenden. Was bedeutet das Gesetz für Firmen, Mitarbeiter und externe Personen?

faq

Darf sich jeder an diese Meldestelle wenden?  

Ja, jeder der einen Hinweis erbringen möchte kann unter den E-Mail-Adressen

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einen Hinweis hinterlassen.

Bitte beachten Sie die Endung in den E-Mail Adressen mit @freizeit.ruhr; nutzen Sie nicht @freizeit.de

Kann ich auch telefonisch oder postalisch einen Hinweis melden? 

Gerne können Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 02302 2012-10 melden
oder in Papierform unter der Anschrift:

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
persönlich/vertraulich
Frau Daniela Schulz
Querenburgerstraße 29
58455 Witten


Welche Hinweise sind genau gemeint?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder bestehende Regelungen/Richtlinie erlangt haben und diese melden.

Dürfen auch Externe z. B. Seebesucher die Meldestelle für Hinweise nutzen?   

Ja. Auch Externe, z. B. Besucher des Sees, können über diese Meldestelle Hinweise zu gesetzlichen Verstößen geben, z. B. zum Arbeitsschutz oder Umweltschutz.

Bin ich vollkommen anonym, wenn ich mich an die Meldestelle wende?          

Ja. Ausschließlich ein Mitarbeiter hat Zugriff auf die eingehenden Hinweise der Meldestelle und darf sich nicht mit Dritten darüber austauschen. Eingeleitete Folgemaßnahmen werden mit der dazugehörigen Meldung ohne Angabe von Daten kommuniziert.

Erhalte ich eine Rückmeldung über meinen abgegebenen Hinweis?      

Innerhalb von 7 Tagen bekommen Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises. Die restliche Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monaten andauern. In jedem Fall bekommen Sie eine Nachricht, welche Folgemaßnahmen eingeleitet wurden.

Darf ich Beschwerden über Preiserhöhungen oder über Mitarbeiter abgeben? 

Nein. Das HiSchG ist kein Beschwerdemanagement. Es dient dazu, vermutete gesetzliche Verstöße zu melden.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, rufen Sie gerne die Internetseite https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html(gesetze-im-internet.de) auf. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen.